Preise

Stundenansatz 144,-
Akupunktur, Ernährungsberatung, Akupunkturmassage

Zusätzlicher Aufwand 20,- bis 40,-
Ohrakupunktur, Schröpfen, Gua Sha, Moxa, Massage, Kräuter, Beratung

ERSTBEHANDLUNG , einmalig
60 – 90 min. 144,- ohne Zusatzkosten für vermehrten Zeitaufwand oder Methodenkombination

Ernährungsberatungen werden immer nach Zeit abgerechnet



Zusatzversicheungsannerkannt

  • EMR und ASCA anerkannt
  • Mitgliedschaft im SBO-TCM, APM-RADLOFF und VE5E


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Persönliche Grundsätze
Meinen Beruf übe ich nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die Eigenverantwortung der Klientin/des Klienten wird jederzeit
gewahrt. Das Berufsgeheimnis und die Schweigepflicht sind bindend. Bei Symptomen oder Erkrankungen die nicht unter meine Kompetenz fallen, behalte ich mir vor den/ die Klientin zu einem Arzt zu schicken.

Sitzungsinformation
Mein Stundensatz : 144,- Sfr., plus 20,- bis 40,- Sfr. , je nach Methodenkombination.
Behandlungsdauer: 60 min. Kürzere bzw. längere Behandlungen werden entsprechend verrechnet.
Erstkonsultationen: bis zu 90 min , hier verrechne ich die einmalige Gebühr von 144.-Sfr. Dies gilt nicht für Ernährungsberatungen, diese werden immer nach Zeit verrechnet.
Vereinbarte Sitzungen, die nicht wahrgenommen werden können, sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. (Combox vorhanden). Sie ersparen sich so eine Verrechnung des Termins. Ausgenommen sind unvorhersehbare Vorfälle.

Krankenkasse
Die Klärung der Kostenvergütung ( Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärmedizin ) durch die Krankenkasse liegt in der Verantwortung des Klienten/ Patienten. Sie sollten vor Beginn der Behandlungsfolge vorgenommen werden. Für das Beantragen einer Rückerstattung muss die Rechnung eigenständig der Kasse eingereicht werden.
Nicht rechtzeitig annullierte Termine werden voll verrechnet und können von der Kasse nicht zurückgefordert werden.

Rechnungsstellung
Ich erstelle ein- oder zweimonatliche Rechnungen mit Einzahlungsschein. Bei Bareinzahlungen am Schalter behalte ich mir vor, die dabei mir anfallenden Kosten zu verrechnen. ( in der Regel zwischen 3,- und 5,- Sfr).
Bei nichtbezahlen erstelle ich eine 1.Mahnung, nach einem Monat eine 2.Mahnung per Einschreiben und verrechne diese mit einer Gebühr von 20,-Sfr. Wenn daraufhin keine Zahlung erfolgt wird eine Betreibung eingeleitet. Ausgenommen davon sind schriftliche Abmachungen, die
vorgängig mit mir getroffen wurden.
Ich bitte Sie allfällige finanzielle Probleme oder Unklarheiten mit mir zu besprechen. Falls keine schriftliche Einigung erzielt wird, wird eine Drittperson( Mediation ) beigezogen. Verläuft dies erfolglos ist der Gerichtsstand Lenzburg.